Zum Hauptinhalt der Seite

So machen Sie Ihre Website rechtssicher

Achtung: Dieser Beitrag könnte veraltet sein. Bitte verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die im Folgenden genannten Informationen.


Ist Ihr Impressum rechtssicher gestaltet? Ein Relaunch bietet die Möglichkeit, die Website auf allen Ebenen rechtssicher zu machen: Dazu gehören auch Datenschutz- und Bildhinweise ebenso wie eine Cookie-Accept-Funktion – Google machte diese Mitte 2015 zur Pflicht.

Rechtssicheres Impressum

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Folgende Angaben sind Pflicht: Betreiber der Website, Adresse, Kontaktangaben (Telefon, E-Mail), Handelsregisternummer (bei gewerblichen Webseiten). Das Telemediengesetz bietet hierzu weitere Informationen. Ferner ist zu beachten, dass ein Impressum auch auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken zu finden sein muss, sofern diese Plattformen gewerblich genutzt werden. Achtung: Ein fehlerhaftes Impressum kann eine Abmahnung und Geldbuße zur Folge haben!

Datenschutzerklärung ist Pflicht!

Füllt jemand auf einer Website ein Kontaktformular aus und schickt dies ab, erhebt die Website personenbezogene Daten. In diesem Fall ist der Inhaber der Website verpflichtet, eine Datenschutzerklärung vorzuhalten, die unter anderem beinhalten muss, dass die Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sollen die eingegebenen Daten des Nutzers weiterverwendet oder weitergegeben wollen, so bedarf dies einer ausdrücklichen Zustimmung durch den Nutzer! Grundsätzlich gilt: Jeder muss über Art und Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung umfassend informiert werden und es dürfen nicht mehr Daten erhoben werden als für den konkreten Zweck erforderlich sind.

Bildhinweise: So sind Sie vor Abmahnungen sicher

Hier kommt es darauf an, woher das Bildmaterial für Ihre Website stammt und welche Urheberrechts- und Lizenzbestimmungen zum Tragen kommen. Wenn Sie Bildmaterial über eine einschlägige Bildagentur bezogen haben, gelten die vereinbarten Lizenzbestimmungen - halten Sie diese unbedingt ein und kennzeichnen Sie (wenn nötig) die Bilder mit den geforderten Hinweisen. Denn inzwischen gibt Rechtsanwälte, die sich auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch die Übernahme von Bildern (Bilderklau) spezialisiert haben. Aktuell können regelrechte Abmahnungswellen beobachtet werden. Bilder, die ohne die erforderlichen Rechte auf Webseiten veröffentlicht werden, lassen sich übrigens technisch sehr leicht auffinden. Wenn Sie hier nicht regelkonform handeln, kann es schnell teuer werden! Die elegantere Lösung ist, eigenes Bildmaterial zu verwenden. Lesen Sie hier mehr zu den Vorteilen.

Cookie-Accept

Seit dem 30. September 2015 muss ein Hinweis erfolgen, wenn auf einer Website Cookies gesetzt werden. Dieser geschieht im Normalfall über ein Pop-up, in dem der Nutzer bestätigt, dass Cookies gesetzt werden dürfen. Auch die Datenschutzerklärung auf der Website sollte die zum Thema Cookies notwendigen Informationen enthalten. Diese müssen aufklären über: die in den Cookies gespeicherten Informationen, den Zweck der Speicherung und der Speicherdauer der Cookies, den Verantwortlichen für die Speicherung und eine Widerrufsmöglichkeit der erteilen Einwilligung zur Cookie-Verwendung.

Keine Experimente!

Grundsätzlich gilt: Wagen Sie keine Experimente, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Bei Unklarheiten sollten Sie im Zweifel immer einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann dieser Artikel aufgrund des komplexen Themas nur an der Oberfläche bleiben und stellt keine verbindliche und rechtssichere Aussage dar. Bei möglichen zukünftigen Änderungen der rechtlichen Bedingungen wird der Artikel nicht angepasst!


Siehe auch